gesetzliche Regulierung
Sehr geehrter Prof. Brewitt,
alle paar Tage schreiben in diesem Forum Patienten von ihren kontaktlinseninduzierten trockenen Augen. Sie selbst schreiben hier regelmäßig, dass mindestens 50% der Kontaktlinsenträger diese Krankheit entwickeln.
Wie kann es sein, dass trotz dieser immens hohen Zahl und der damit verbundenen Einschränkung der Lebensqualität (teilweise ständige Beschwerden bis hin zu Schmerzen, kosmetisch unschöne Bindehautrötung, erheblicher finanzieller und zeitlicher Behandlungsaufwand) "Optiker" (der Begriff "Brillen- und Kontaktlinsenverkäufer" wäre wohl passender) Kontaktlinsen verkaufen dürfen, die 1. nicht über das notwendige opthalmologische Wissen verfügen und 2. ihre Kunden nicht über Risiken und Nebenwirkungen aufklären müssen (und das aufgrund ihres Unwissens bzw. finanzieller Interessen i.d.R. auch nicht tun)?
Außerdem ist es mir unerklärlich, dass Kontaktlinsenpackungen keinen Beipackzettel wie ein Arzneimittel enthalten. So erfahren Patienten oft erst von den Nebenwirkungen wenn es schon zu spät ist und sie chronisch und irreversibel krank sind.
Hat es diesbezüglich nie irgendwelche ernsthaften Bemühungen von der Deutschen Opthalmologischen Gesellschaft oder irgendeinem anderen Verband gegeben?
Gibt es Länder, in denen die Kontaktlinsenabgabe sinnvoller geregelt ist?
Beste Grüße
Thorsten Meier
P.S. diese Problematik muss Ihnen als engagierter und mitfühlender Augenarzt sowie Sicca-Experte doch auch Kopfschmerzen bereiten
1.Antwort:
gesetzliche Regulierung
Sehr geehrter Herr Meier,
wenn ich mich richtig erinnere, dann hat es bereits vor Jahren große und lange Prozesse zu dieser Problematik der Kontaktlinsenabgabe gegeben.
Außerdem warnt der Berufsverband der Augenärzte in regelmäßigen Abständen vor unkritischer Kontaktlinsenanpassung.
Ich denke, daß die Gesetzeslage jetzt eindeutig ist. Bei Bedarf wenden Sie sich direkt an den Berufsverband der Augenärzte Deutschlands.
Siehe: http://www.augeninfo.de/index_00.php
Alles Gute.

